In der Visualisierung "Schulden und Haftungen" werden die gesamten Schulden (rote Linie) sowie die Haftungen (blaue Linie) dargestellt.
Schulden
Die Schulden sind in der Tabelle anklickbar und werden in vier verschiedene Schuldenarten unterteilt:
- Schulden der Deckungsart 1: Schulden, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen wird.
- Schulden der Deckungsart 2: Schulden für Einrichtungen der Gemeinde, bei denen jährlich ordentliche Einnahmen in der Höhe von mindestens 50% der ordentlichen Ausgaben erzielt werden.
- Schulden der Deckungsart 3: Schulden, die für andere Gebietskörperschaften aufgenommen wurden und deren Schuldendienst mindestens zu 50% erstattet wird.
- Schulden der Deckungsart 4: Schulden, die für sonstige Rechtsträger (physische und juristische Personen) aufgenommen wurden und deren Schuldendienst mindestens zu 50% erstattet wird.
Dabei sind die Schulden der Schuldendeckungsart 1 jene Schulden, denen die größte Aufmerksamkeit beizumessen ist, weil sie größtenteils aus dem allgemeinen Budget zu finanzieren sind, während die Schulden der anderen Schuldendeckungsarten zumindest teilweise aus schuldenbezogenen Einnahmen bedeckt werden können. Je niedriger die Schulden der Schuldendeckungsart 1 sind, desto günstiger ist das für die Gemeinde. So kann ein relativ hoher Schuldenstand etwas besser bewertet werden, wenn es sich beim Großteil dieser Schulden nicht um Schulden der Schuldendeckungsart 1 handelt.
Haftungen
Im KDZ-Quicktest werden Haftungen im vollen Ausmaß zu den Schulden addiert. Dies ist wie folgt zu begründen: In vielen Gemeinden werden beispielsweise Schulden für den Bau einer Schule im Gemeindehaushalt ausgewiesen. Bei einigen Gemeinden findet der Schulbau in ausgegliederten Betrieben (mit eigener Rechtspersönlichkeit nach dem Privatrecht – Immobilien-KG, -GmbH etc.) statt, die sich in ausschließlichem oder mehrheitlichem Gemeindeeigentum befinden. Solche ausgegliederten Betriebe verschulden sich ihrerseits, um durchgeführte Investitionen zu finanzieren. In diesen Fällen scheinen die Schulden nicht direkt im Gemeindehaushalt auf. In sehr vielen Fällen sind sie aber indirekte Gemeindeschulden, weil die Betriebe a) in vollständigem Gemeindeeigentum sind und b) die Gemeinden Haftungen für solche Schulden übernehmen. Im Grunde sind der Schuldenstand und die Schuldendienstbelastung der Gemeinde gleich hoch, egal ob sie sich für den Bau der Schule selbst verschuldet haben, oder die Verschuldung in einem ausgegliederten Betrieb stattfindet.
Im Rechnungsabschluss der Gemeinde scheinen die Schulden aber nur dann auf, wenn es keinen ausgegliederten Betrieb gibt, und die Haftungen werden in der Gemeindefinanzanalyse oft nicht berücksichtigt. So kommt es, dass einige Gemeinden eigentlich über höhere Schulden und schuldenähnliche Verpflichtungen verfügen, als im Rechnungsabschluss als unmittelbare Gemeindeschulden ausgewiesen wird (dann wenn Gemeindebetriebe ausgegliedert werden). Um alle Gemeinden untereinander vergleichen zu können, scheint es uns deshalb sinnvoll, Gemeindeschulden und Haftungen in Summe zu erfassen und zu vergleichen. So werden unterschiedliche Daten, die sich ausschließlich aus der organisatorischen Konstellation der Gemeinde ergeben (gibt es ausgegliederte Betriebe oder nicht) vergleichbar, weil der Schuldenstand inkl. Haftungen gleich hoch ist, ungeachtet dessen ob alle Schulden im Gemeindehaushalt erfasst sind, oder ob für bestimmte Schulden in gemeindeeigenen Betrieben nur Haftungen bestehen.
Hinweis: Es werden nur jene Haftungen auf offenerhaushalt.at ausgewiesen, die von den Gemeinden an die Statistik Austria gemeldet wurden bzw. in den GHD-Datenträgern enthalten sind.