Kameralistik

Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterscheidet sich deutlich vom privatwirtschaftlichen. Statt der Doppik (doppelte Büchführung) wird in Österreichs Städten, Gemeinden und Ländern die "Kameralistik" verwendet. Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) regelt die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Sie kann also als „Kontenrahmen“ der Kameralistik (des Rechnungswesen der öffentlichen Haushalte) verstanden werden.

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