Voranschlag (Budget)

Der Voranschlagsentwurf wird durch die einzelnen Dienststellen erstellt und durch die Finanzverwaltung (Stadtkämmerei) zusammengefasst. Vor Erstellung des Voranschlagsentwurfes hat der Finanzreferent den jeweils zuständigen politischen Referenten zu hören (Referentenabsprachen); das Ergebnis ist der Voranschlags-Entwurf für den Gemeinderat. Es handelt sich somit um die geplanten Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr (Budget).

Nach Ablauf des Rechnungsjahres ist der Rechnungsabschluss zu erstellen, der dem obersten Kollegialorgan zur Genehmigung vorzulegen ist.