Krakaudorf (historisch)

 
Mit 01.01.2015 erfolgte eine Vereinigung der Gemeinden Krakaudorf, Krakauhintermühlen und Krakauschatten zur Gemeinde Krakau. Die Werte der bis Ende 2014 selbstständigen Gemeinden sind nach wie vor abrufbar: Krakaudorf (historisch), Krakauhintermühlen (historisch), Krakauschatten (historisch).

Basisdaten

Bundesland Steiermark
Gemeindekennziffer 61404
EinwohnerInnen 2014 645
EinwohnerInnen 2013 650
EinwohnerInnen 2012 635
EinwohnerInnen 2011 641
EinwohnerInnen 2010 648
EinwohnerInnen 2009 653
EinwohnerInnen 2008 647
EinwohnerInnen 2007 659
EinwohnerInnen 2006 651
EinwohnerInnen 2005 661
EinwohnerInnen 2004 668
EinwohnerInnen 2003 671
EinwohnerInnen 2002 672
EinwohnerInnen 2001 672

Visualisierungen

Hauptansicht: Treemap

Die Hauptansicht der Visualisierung besteht aus der Treemap, rechts davon der Datentabelle und darunter dem Rechnungsquerschnitt.

Die Daten dieser Gemeinde sind nicht freigeschalten, daher ist diese Ansicht nicht verfügbar.

Detailansicht: funktionelle Gliederung

Die Detailansicht besteht aus zwei Elementen, einem Liniendiagramm über sämtliche zur ausgewählten Gemeinde vorhandenen Daten sowie einer dazugehörigen Tabelle mit einem Ausschnitt von fünf Jahren.

Die Daten dieser Gemeinde sind nicht freigeschalten, daher ist diese Ansicht nicht verfügbar.

Wohin fließt der Steuereuro?

Statistisch fließen 1.000 Euro Steuereinnahmen (Ertragsanteile und Eigene Steuern) einer Gemeinde in folgende Leistungsbereiche.

Die Daten dieser Gemeinde sind nicht freigeschalten, daher ist diese Ansicht nicht verfügbar.

Schulden und Haftungen

Die Ansicht der Schulden und Haftungen besteht aus zwei Elementen, einem Liniendiagramm über sämtliche zur ausgewählten Gemeinde vorhandenen Schulden- und Haftungsdaten sowie einer dazugehörigen Tabelle mit einem Ausschnitt von fünf Jahren.

Die Visualisierung der Schulden und Haftungen wurde von dieser Gemeinde nicht freigeschalten.

Quicktest

Der KDZ-Quicktest ist ein Kennzahlenset, das einen schnellen Überblick über die finanzielle Situation einer Gemeinde zulässt.