Transfers, Förderungen und Subventionen

Die Stadt Salzburg unterstützt jährlich verschiedene Vereine, Institutionen, Gebietskörperschaften, Unternehmen, Organisationen und Personen in Form von finanziellen Förderungen (Subventionen). Verschiedenste Projekte in den Bereichen Bildung und Kultur (Kulturveranstaltungen), Soziales und Gesundheit (Menschen mit Behinderung, Jugend, SeniorInnen und Integration), Wirtschaft und Gewerbe (im Rahmen einer Betriebsneuansiedelung, Neugründung bzw Erweiterung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen) und anderen Kategorien werden dabei untersützt. Darüber hinaus fallen auch zahlreiche Transfers an, welche die Städte aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu leisten haben.

Unter der Dachmarke „Salzburg macht auf“ fasst die Stadt Salzburg alle Online-Projekte für Transparenz und digitalen Komfort zusammen. Im Rahmen dieser Initiative haben wir nun unseren Subventions-Checker entwickelt und umgesetzt, mit dem alle Subventionen, Transferzahlungen und Förderungen übersichtlich dargestellt werden.

Die Visualisierung

Die Darstellung erfolgt in Form einer Netzwerkgrafik. Die unterschiedlichen Förderkategorien werden in unterschiedlichen Farben dargestellt. Die Größe der Knoten entspricht der Höhe der Förderungen. Es sind Fördertöpfe (Kategorien) und Förderempfänger gleichzeitig zu sehen. Mittels Filtern können Einschränkungen getroffen werden. Wenn man die Maus über einen der Knoten fährt, werden Details zur jeweiligen Förderung angezeigt.

Es kann zwischen der Visualisierung und der Tabelle mit den Daten umgeschaltet werden. Die Tabelle ist sortierbar und zeigt auch die Gesamtsumme der jeweiligen Auswahl an.

Die Daten

Die Daten werden von den teilnehmenden Städten und Gemeinden extra zusammengestellt. In der Querschnittsrechnung (ökonomischen Gliederung) findet man die gesamte Summe der Förderungen und Subventionen unter den Positionen "laufende Transferausgaben" bzw. "Kapitaltransferzahlungen", die aber auch andere Transferausgaben enthalten.

Im Subventions- und Transferbericht sind alle Subventionen und Transferzahlungen enthalten, die im jeweiligen Rechnungsjahr ausbezahlt wurden. Die jeweils zu Grunde liegenden Beschlüsse können jedoch bereits vor dem jeweiligen Rechnungsjahr gefasst worden sein.

Die Daten der Stadt Salzburg wurden um Verrechnungsgrößen mit der stadteigenen Immobiliengesellschaft bereinigt.

Die Filter

Es stehen folgende Filtermöglichkeiten für die Visualsierung zur Verfügung:

  • Art des Transfers: Pflicht: aufgrund von Gesetzen zu leistende Transfers, z. B. bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Beitrag zu Berufsschulkosten. Vertrag: Transfers der Stadt, die in Verträgen mit Dritten vereinbart wurden, z.B. mehrjährige Förderungsvereinbarungen. Freiwillig: Transfers, welche die Stadt ohne vertragliche Verpflichtung aufgrund der Antragstellung von FörderwerberInnen vergibt.
  • Kategorie, z. B. Kultur, Sport, Gesundheit, etc.
  • Wertebereich: hier kann die Höhe der einzelnen Förderungen, die angezeigt werden sollen, eingegrenzt werden.

Rechtliche Grundlagen

Bei der Vergabe beziehungsweise Abwicklung von monetären Förderungen der Stadt Salzburg sind je nach Art, Höhe und Zuständigkeit verschiedene Voraussetzungen vom Förderungswerber zu erfüllen. Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der Verwendungsnachweise finden sich nachfolgend in den Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg, 18.12.1999.

Für die Bewilligung sind je nach Höhe der beantragten Förderungen gem. Anhang zur Gemeinderatsgeschäftsordnung (GGO) folgende Organe zuständig:                      

Pkt. 0.16. zuständige(r) Ressortverantwortliche(r) bis  €   10.000 Pkt. 1.2.15 Stadtsenat bis  € 750.000 Pkt. 2.2.4. Kulturausschuss bis  €   50.000 Pkt. 3.2.1 Sozialausschuss bis  €   50.000 Pkt. 6.2.3 Bildungsausschuss bis  €   50.000

Weitere rechtlich relevante Rechtsgrundlagen finden Sie in den §§ 40 Abs 2, 44, 45 Salzburger Stadtrecht 1966 sowie in § 12 Abs 1 Haushaltssatzung in der jeweils gültigen Fassung (Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg).

Die AntragstellerInnen von Förderungen akzeptieren mit ihrem Antrag, dass im Falle der Gewährung der Förderung ihr Name sowie die Höhe der gewährten Förderung veröffentlicht werden.